Nutzungs- und Hausordnung für das Heimat- und Bürgerhaus Hugenroth

§ 1 Nutzung des Hauses Hugenroth

(1) Das Haus Hugenroth ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Heek (im folgenden Gemeinde). Die Gemeinde überlässt im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen das Haus Hugenroth einschließlich des dazugehörigen Inventars und der Ausstattung dem Heimatverein Nienborg e. V. (im folgenden Heimatverein) und Dritten.

(2) Das Haus Hugenroth soll multifunktional genutzt werden. Dabei steht der im Anbau befindliche Saal (ca. 70 Personen), der untere Raum auf der Frontseite (ca. 12 Personen) und die Küche allen Vereinen, Gruppierungen, Gesellschaften und anderen Personengruppen der Gemeinde Heek für Treffen, Versammlungen, Besprechungen und Empfänge zur Verfügung. Im Saal können Ausstellungen, Vorträge, Seminare Bildungsveranstaltungen, Konferenzen, Sitzungen, und ähnliche Veranstaltungen stattfinden, sofern keine gewerblichen Interessen damit verbunden sind.

(3) Die im eigentlichen Haus Hugenroth gelegenen Räume dienen vornehmlich der Nutzung durch den Heimatverein. Auch diese Räume stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung, soweit Interessen des Heimatvereins dadurch nicht berührt werden. Ob diese Räume von anderen als dem Heimatverein genutzt werden können, entscheidet im Einzelfall der Heimatverein.

(4) Der Saal im Haus Hugenroth steht für ausschließlich private Anlässe und Feiern nicht zur Verfügung. Veranstaltungen, von denen Lärmbelästigungen zu erwarten sind, sind nicht gestattet.

§ 2 Nutzungserlaubnis, Termingestaltung

(1) Nutzungsabsichten sind grundsätzlich 5 Werktage vor der Veranstaltung und vorzugsweise per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Internetseite heimatverein-nienborg.de unter Startseite / Kontakte & Impressum anzumelden. Mit dem Reservierungswunsch ist ein Verantwortlicher zu benennen. Ferner ist das Datum, die Zeitspanne und der gewünschte Raum anzugeben. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Überlassung besteht nicht. In Zweifelsfällen entscheidet der Bürgermeister nach Rücksprache mit dem Heimatverein.

(2) Der Heimatverein prüft den Terminwunsch und die Verfügbarkeit der Räume des Hauses Hugenroth. Er nimmt die Reservierung vor und bestätigt diese schriftlich, vorzugsweise per E-Mail. Dabei benennt er eine Person, die für den Heimatverein für die Öffnung des Hauses Hugenroth, die Schlüsselübergaben, für die Entgegennahme von Meldungen über Schäden oder Störungen sowie zur Ausübung des Hausrechts berechtigt ist. Er veröffentlicht die Reservierung auf der Internetseite des Heimatvereins unter Aktuelles/Kalender & Termine.

§ 3 Schlüsselübernahme und -rückgabe

(1) Eine Reservierung ist Voraussetzung für die Öffnung des Hauses Hugenroth und für die Herausgabe der Schlüssel. Die Öffnung des Hauses Hugenroth und die Herausgabe der Schlüssel kann mit der vom Heimatverein benannten berechtigten Person vereinbart werden.

(2) Mit der Annahme der Schlüssel erkennen die Benutzer diese Nutzungs- und Hausordnung an.

(3) Die Schlüssel sind von den Nutzern nach Abschluss der Veranstaltung der vom Heimatverein benannten berechtigten Person unverzüglich, spätestens am folgenden Tag, zurückzugeben.

(4) Die Nutzer sind nicht berechtigt, die ihnen überlassenen Schlüssel anderen Personen, Gruppen, Vereinen etc. auszuhändigen. Sie dürfen keine Ersatzschlüssel anfertigen oder anfertigen lassen.

§ 4 Richtlinien für die Nutzung

(1) Die Räume im Haus Hugenroth sind pfleglich und ordentlich zu behandeln. Ausstellungsstücke sind grundsätzlich an ihren Plätzen zu belassen.

(2) Die Nutzer haben die Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen sowie die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Der Bürgermeister der Gemeinde und die vom Heimatverein benannte berechtigte Person üben gegenüber den Nutzern und Besuchern das Hausrecht aus.

(3) Die Räume sind nach der Nutzung in einem sauberen Zustand zu verlassen und gegebenenfalls zu reinigen. Benutztes Geschirr ist sauber zu spülen, zu trocknen und wieder an den ursprünglichen Platz zurück zu stellen. Fenster und Türen sind nach der Nutzung der Räume ordnungsgemäß zu schließen, Elektrogeräte sind abzuschalten, die Heizung ist zu drosseln.

(4) Die Nutzer haften für alle aus der Nutzung entstandenen Schäden am Gebäude, den Außenanlagen, an den Geräten, dem Mobiliar und den sonstigen Einrichtungen/Ausstellungsstücken. Die Nutzer sind verpflichtet, Schäden oder Störungen, auch wenn sie nicht von ihnen selbst verursacht wurden, bei der vom Heimatverein benannten berechtigten Person zu melden. Verantwortlich und gegebenenfalls ersatzpflichtig bei entstandenen Schäden ist der vom Nutzer benannte Verantwortliche.

§ 5 Nutzungsentgelt

(1) Für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen sind von den in § 1 (2) bezeichneten Verfügungsberechtigten der Gemeinde Heek keine Nutzungsentgelte zu entrichten. Ferner wird für Sitzungen, Tagungen, Besprechungen etc. der Gemeindevertretung, deren Ausschüsse und den in ihr vertretenen Fraktionen sowie für Seminare und Veranstaltungen der regionalen Bildungseinrichtungen (beispielsweise VHS) kein Nutzungsentgelt erhoben.

(2) Für die Nutzung des Saals kann von auswärtigen Nutzern ein dem Anlass angemessenes Benutzungsentgelt erhoben werden.

(3) Gegen ein angemessenes Entgelt stehen allen Nutzern Getränke im Saal des Hauses Hugenroth zur Verfügung. Das Mitbringen von Getränken ist nicht erwünscht.

§ 6 Ausschluss von der Nutzung des Hauses Hugenroth

Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Nutzungs- und Hausordnung haben der Bürgermeister der Gemeinde und der Heimatverein das Recht, Nutzer/Veranstalter ganz oder teilweise von der Nutzung des Hauses Hugenroth auszuschließen.

§ 7 Inkrafttreten, Veröffentlichung

Diese Nutzungs- und Hausordnung tritt rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Nutzungs- und Hausordnung vom 18.08.2006 außer Kraft.
Diese Nutzungs- und Hausordnung verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn sie nicht mindestens 3 Monate vorher von der Gemeinde oder dem Heimatverein gekündigt wird.
Der Heimatverein veröffentlicht diese Nutzungs- und Hausordnung durch Auslage im Saal und im Eingangsbereich des Hauses Hugenroth. Weiterhin ist sie auf der Internetseite des Heimatvereins unter Aktuelles/Haus Hugenroth/Hausordnung bekannt gemacht.

Heek, den 18.04. 2018

Für die Gemeinde Heek                                                            Für den Heimatverein Nienborg e.V.

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Franz-Josef Weilinghoff, Bürgermeister                                 Theo Franzbach, 1. Vorsitzender