von Josef Wermert, Olpe
Den Pfarren und Vizekuraten der Stadt und des Bistums Münster wurde auf Beschluss der Bistumssynode im Oktober 1749 auferlegt, Seelenverzeichnisse ihrer Pfarreien anzufertigen.


Der Status animarum

eine vollständige Volkszählung aus dem Jahre 1750,

ist als Quelle für genealogische Untersuchungen von großem Wert.