Siegel der Burgmannschaft von 1326
Diese gespaltenen Wappenschilder zeigen in der einen Hälfte die Wappen der ehemaligen Burgmannschaft des „Schlosses Nienborg“ und der früheren Stadt Nienborg.
Das Wappen der Burg Nienborg mit dem sich aus einer Burgmauer emporhebenden Torturm ist eine Nachbildung des seit der Mitte des 13. Jahrhundert nachweisbaren Burgmannssiegels.
1937 wurde es zum Wappen der Gemeinde Nienborg gewählt. 1969 ebenfalls zum Bestandteil des Wappens der neuen Gemeinde Heek.
Als Farben wurden die münsterischen Landesfarben gewählt.
Das Wappen der ehemaligen Stadt Nienborg
Das Wappen der ehemaligen Stadt Nienborg ist dem seit 1668 nachweisbaren Stadtsiegel entlehnt. Es zeigt eine Wolfstatze.
Die Bedeutung dieses Symbols ist nicht ganz klar. Wahrscheinlich steht es methaphorisch für ein wichtiges Handwerkszeug der Tuchmacher, den sog. Wolf, der zum Auflockern und Reinigen der Wolle benötigt wurde.
Bedenkt man, dass in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, der Zeit der Entstehung des Siegels, über 2/3 der Nienborger Bevölkerung in irgendeiner Weise von der Tuchherstellung lebte und sich die Tuchmacher gerade zu einer Tuchmacherzunft zusammengeschlossen hatten, so klingt die hier gebotene Erklärung durchaus plausibel.
Ein Bezug zur Gegenwart ergibt sich nicht nur, weil die Textilherstellung in Nienborg noch immer einen wichtigen Erwerbszweig darstellt. Nein, die Wolfstatze symbolisiert gleichzeitig die vermeintliche Stärke und Kraft der sich dieses Zeichens bedienenden Institutionen: Grund genug für den Allgemeinen Bürgerschützenverein Nienborg, neben dem Wappen der Nienborger Burgmannschaft auch die Wolfstatze in seiner neuen Fahne mit aufzunehmen.
Die Bezeichnung „Schloss und Freiheit“
hat auch eine geschichtliche Bedeutung. Bekanntlich wurde die „Neue Burg“ = Nienborg – im Jahre 1198 von Fürstbischof Hermann II. von Katzenelnbogen gegründet. Diese gegen die benachbarten mehr oder weniger selbständigen Dynasten sowie das Stift Utrecht gerichtete bischöfliche Landesburg wurde mit einem sogenannten „Corpus borgmannorum“ besetzt. Diese Burgmannskorporation bestand aus ursprünglich ritterlich lebenden bischöflichen Ministerialen oder Dienstmannen.
Diese auch Burgmänner genannte Burgbesatzung war von Anfang an mit umfangreichen Privilegien ausgestattet. Zu diesen Privilegien zählte unter anderem auch eine eigene Gerichtsbarkeit, die sich anfangs über die eigenen Bediensteten, später auch über die von den Burgmännern im 14. Jahrhundert planmäßig gegründete Stadt Nienborg erstreckte. Einen solchen innerhalb eines anderen Gerichtsbezirks existierenden eigenständigen Gerichtsbezirk nannte man auch Freiheit.
Neben dem als Stadt oder Wigbold bezeichneten engeren städtischen Bezirk umfasste der Begriff Freiheit auch die Burg und die Stadt umgebene sog. Feldmark, d.h. die zwar zur Stadt gehörigen auch außerhalb den Befestigungen belegenen Ländereien sowie das Gebiet der Bauernschaft Callenbeck. Im Gegensatz dazu stand die Burganlage, die wiederum einen eigenen Immunitätsbezirk innerhalb der Freiheit bildete. Neben dem im Mittelalter und in der früheren Neuzeit seltener auftretenden Begriff „Burg“ wurde hierfür vor allem die Bezeichnung „Schloss“ verwandt. Der Begriff „Schloss“ ist hier in seiner ursprünglichen Bedeutung zu sehen, die einen in sich abgeschlossenen Verteidigungsbezirk, eine Festung kennzeichnet. Im Zeitalter des Barock erst hat sich dieser Begriff zur heutigen Bedeutung eines herrschaftlichen Wohnsitzes eines Fürsten oder adeligen Herren gewandelt. So bildeten die Begriffe „Freiheit“ und „Schloss“ nachweisbar seit dem 14. Jahrhundert einen festen Terminus technicus zur Bezeichnung des von den Burgmännern zu Nienborg beanspruchten Gerichtsbezirks.
In zahlreichen Urkunden heißt es immer wieder: „Ich, N.N., geschworener Richter des Schlosses und der Freiheit Nienborg.“ Daneben trägt z.B. ein Schützenschild der Callenbecker Schützengesellschaft von 1732 die Inschrift: „Laurentius Antonius Zum Poll, Richter und Ambtmann des Schlosses und Freiheit Nienborg.“